Rechtliche Vorschriften scheinen den Tierhalter wenig zu interessieren. Zumindest sollen von den insgesamt 9 überwiegend großen Hunden die meisten nicht ordnungsgemäß gemeldet gewesen sein. 5 Vierbeiner leben dauerhaft in Zwingern, die zum Teil nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ein über 10 Jahre alter Kangal wird an einer Kette gehalten, obwohl die Anbindehaltung von Hunden, egal in welcher Form, ab dem 1.1.2023 verboten ist. Außerdem hat die Hütte, die dem betagten Tier zur Verfügung steht, ein defektes Dach und ist nicht wärmegedämmt. Zwei gemeinsam eingesperrte ältere Herdenschutzhunde sind in einem extrem schlechten Pflegezustand. Ihr struppiges, verfilztes Fell kann seine wichtige Schutzfunktion nicht mehr erfüllen, verursacht Juckreiz und begünstigt Parasitenbefall.
Des Weiteren wurden 2 Emus, etwa 15 Hühner, 13 Gänse und ca. 60 Enten festgestellt, die alle nicht artgerecht gehalten werden. Den Wasservögeln steht kein Badewasser zur Verfügung. Enten und Gänse benötigen dies jedoch, um ihr Gefieder zu reinigen und andere, an Wasser gebundene Verhaltensweise auszuleben. Außerdem ist der mit Tierfäkalien verunreinigte, matschige Boden unhygienisch und begünstigt die Ausbreitung von Krankheiten.
Die in einem separaten, sehr kleinen Gehege eingesperrten Braut- und Mandarinenten wurden sehr wahrscheinlich kupiert. Die beiden Wildentenarten sind sehr freiheitsliebend. Das Verharren am Boden in einem verdreckten Gehege kann nur bedeuten, dass die Vögel nicht fliegen können. Das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Außerdem gibt es auf dem Grundstück 2 Weißwangengänse und 3 Nilgänse, deren Haltung verboten ist.